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   BVerwG, 17.03.1983 - 1 D 23.82   

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BVerwG, 17.03.1983 - 1 D 23.82 (https://dejure.org/1983,2998)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1983 - 1 D 23.82 (https://dejure.org/1983,2998)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1983 - 1 D 23.82 (https://dejure.org/1983,2998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergewaltigung - Disziplinarmaß - Minder schwerer Fall - Dienstentfernung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 22.06.1993 - 1 D 7.92

    Degradierung eines Beamten der Deutschen Bundesbahn als beamtenrechtliche

    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Verhaltens, weil insbesondere in einem zur Durchsetzung seiner Ziele weitgehend auf Zwangsmittel verzichtenden freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft, die insbesondere auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt wird, unabdingbar ist (Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 1 D 23.82 - Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 1 D 9.90 - jeweils zu sittlichen Verfehlungen im außerdienstlichen Bereich; auch Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 106.86 - zu einer als innerdienstlich gewerteten versuchten Vergewaltigung).

    Ein Indiz für das Gewicht des Fehlverhaltens kann ferner darin gesehen werden, daß die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten nur wenig unterhalb der Grenze des § 48 BBG liegt, die kraft Gesetzes zur Entlassung eines Beamten aus dem Dienst führt (vgl. Urteil vom 17. März 1983, a.a.O. zur Bedeutung der strafrechtlichen Beurteilung für die disziplinare Wertung bei derartigen Delikten).

  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Dieser beamtenrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 1 D 150.86 - m.w.N., Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 1 D 23.82 - ).
  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 16a D 12.545

    Polizeivollzugsbeamter; außerdienstliche Vergewaltigung und vorsätzliche

    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Verhaltens, weil insbesondere in einem zur Durchsetzung seiner Ziele weitgehend auf Zwangsmittel verzichtenden freiheitlichen demokratischen Rechtstaat das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft, die insbesondere auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt wird, unabdingbar ist (BVerwG v. 22.6.1993 - 1 D 7/92 - juris; v. 17.3.1983 - 1 D 23/82 - juris; v. 29.11.1990 -1 D 9/90 - juris jeweils zu sittlichen Verfehlungen im außerdienstlichen Bereich).
  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652

    Disziplinarsachen nach Landesrecht

    Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung hängen nämlich von der Straftat selbst - deren Schutzzweck trotz der dargestellten Unterschiede letztlich auf die Wahrung der Integrität der Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Amtsführung mit dem Mittel des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken zielt - und ihren einzelnen Umständen ab, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (vgl. zu der Vorschrift des § 48 BBG BVerwG, Urteil vom 17.3.1983, PersV 1983, 377; Urteil vom 24.2.1999, Az. 1 D 72/97 - Juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Senats, s. etwa Urteil vom 19.11.2008 Az. 16a D 06.3128 - Juris).
  • LAG Hamm, 24.04.1991 - 9 Sa 858/90

    Kündigungsschutzklage; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Verdachtskündigung;

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  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 D 106.86

    Versuchte Vergewaltigung einer Fernsprechteilnehmerin durch einen

    Ein so schuldig gewordener Beamter erschüttert auch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und in seine moralische Integrität setzt, von Grund auf und beweist tiefgreifende Persönlichkeitsmängel (Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 1 D 23.82 -).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 32.93

    Strafgerichtliche Verurteilung eines (Bundesbahn-)Beamten wegen des Versuchs der

    Dieser Umstand muß bei der disziplinaren Einstufung des Dienstvergehens zu Lasten des Beamten berücksichtigt werden (s. Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 1 D 23.82 -).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 1 D 9.90

    Trunkenheit am Steuer außerhalb des Dienstes als Dienstvergehen - Sexuelle

    Dienstgradherabsetzung: BVerwG 1 D 23.82 vom 17. März 1983 (vollendete Notzucht); BVerwG 1 D 63.78 vom 21. August 1979 (wiederholte Unzucht mit Kindern, aber keine Notzuchtversuche).
  • BVerwG, 11.08.1987 - 1 D 123.86

    Diebstahl geringwertiger Sachen außerhalb des Dienstes durch einen Beamten des

    Mit relativ schwerer Strafe bedrohte Handlungen müssen nicht in jedem Fall von hohem disziplinarem Gewicht, umgekehrt brauchen zur Vertrauensunwürdigkeit führende Dienstvergehen strafrechtlich nicht relevant, geschweige denn schwere Delikte zu sein (vgl. Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 1 D 23.82 - Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 D 119.83 -).
  • VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 07.933

    Disziplinarrecht; Justizvollzugsbeamter (Amtsinspektor)

    In Fällen wie dem Vorliegenden schlägt jedoch die strafrechtliche Bedeutung auf die disziplinare Wertung durch, weil Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat und ihren einzelnen Umständen abhängen, so dass die Einstufung des Falles und das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben, so dass in solchen Fällen - auch hier - regelmäßig die Höchstmaßnahme geboten ist (BVerwG vom 24.2.1999 a.a.O; vom 12.7.1994 BayVBl 1995, 217 f.; vom 17.3.1983 PersV 1983, 377/379; vgl. auch: Zängl, Bayer. Disziplinarrecht, Stand Okt. 2007, MatR/II, RdNr. 446 a.E.).
  • BVerwG, 23.12.1986 - 1 DB 53.86

    Disziplinarrechtliche Ahndung einer versuchten Vergewaltigung durch einen

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